Anflug
Das Zollverfahren für den Flugplatz Mosbach sieht einen direkten Anflug aus einem Zollland (z.B. aus der Schweiz) nur noch dann vor, wenn die zuständige Zollstelle zuvor angefragt wurde und diese der Landung zugestimmt hat.
Die Anfrage sollte spätestens 48 h vor der geplanten Ankunft zu den üblichen Bürozeiten gestellt werden an:
Hauptzollamt Karlsruhe | Telefon: +49 721 3710-0 |
Rüppurrer Straße 3a | Fax: +49 721 3710-238 |
D-76137 Karlsruhe | eMail: poststelle.hza-karlsruhe@zoll.bund.de |
Für den direkten Anflug werden durch das Hauptzollamt Gebühren erhoben. Diese liegen aller Erfahrung nach bei ca. EUR 120,- oder mehr! Bitte auf jeden Fall vorher die Parameter der Gebührenfindung erfragen!
Die direkte Landung kann durch das Hauptzollamt verweigert werden, wenn nicht ausreichend MitarbeiterInnen zur Verfügung stehen, um den Flug vor Ort abzufertigen.
Wir empfehlen die Zollabfertigung am Flugplatz in Schwäbisch Hall durchzuführen. Dort geht es recht schnell und unbürokratisch.
Sicherheitslandungen sind jederzeit weiterhin in Mosbach möglich.
Abflug
Für den Abflug in ein Zollland (z.B. in die Schweiz) ist eine kurze Information z.B. per eMail an das Hauptzollamt ausreichend. Gebühren fallen für den Abflug nicht an.