Zoll am Flugplatz Mosbach

Anflug
Das Zollverfahren für den Flugplatz Mosbach sieht einen direkten Anflug aus einem Zollland (z.B. aus der Schweiz oder England) jederzeit vor, wenn keine Zollanmeldung für Beförderungsmittel notwendig ist.

Detailinformationen sind unter www.zoll.de zu finden

Abflug
Für einen Abflug sind auf deutscher Seite keine Restriktionen bekannt und er kann jederzeit durchgeführt werden.

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2023 - Flugplatz Mosbach Betriebs-GmbH