Anflug
Das Zollverfahren für den Flugplatz Mosbach sieht einen direkten Anflug aus einem Zollland (z.B. aus der Schweiz oder England) jederzeit vor, wenn keine Zollanmeldung für
Beförderungsmittel notwendig ist.
Detailinformationen sind unter www.zoll.de zu finden
Abflug
Für einen Abflug sind auf deutscher Seite keine Restriktionen bekannt und er kann jederzeit durchgeführt werden.
Flugplatz Mosbach Betriebs-GmbH
Am Flugplatz 1-3
74821 Mosbach
Rufen Sie einfach an unter
+49 6261/674791 +49 6261/674791
oder schreiben eine eMail info@flugplatz-mosbach.de