Zoll am Flugplatz Mosbach

Anflug

Das Zollverfahren für den Flugplatz Mosbach sieht einen direkten Anflug aus einem Zollland (z.B. aus der Schweiz oder England) jederzeit vor, wenn keine Zollanmeldung für Beförderungsmittel notwendig ist.

Detailinformationen sind unter www.zoll.de zu finden

Abflug

Für einen Abflug sind auf deutscher Seite keine Restriktionen bekannt und er kann jederzeit durchgeführt werden.

Hier finden Sie uns

Flugplatz Mosbach Betriebs-GmbH
Am Flugplatz 1-3
74821 Mosbach

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 6261/674791 +49 6261/674791

 

oder schreiben eine eMail info@flugplatz-mosbach.de

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