Flugleiterloser Betrieb

 

Der Verkehrslandeplatz Flugplatz Mosbach-Lohrbach (EDGM) hat die Genehmigung für das Fliegen ohne Flugleiter außerhalb der regulären Öffnungszeiten erhalten, jedoch frühestens von 06:00 Uhr bis spätestens 22:00 Uhr Ortszeit.

 

Dabei starten bzw. landen Flugzeuge ohne die Anwesenheit eines Flugleiters. Alle Platzrundenteile werden von den Piloten weiterhin wie gewohnt gemeldet, um den umliegenden Verkehr zu informieren und um sich gegebenenfalls mit diesem zu koordinieren.
Zur Erhöhung der Sicherheit ist für das jeweilige An- und Abflugverfahren ein automatisches Landeinformationssystem (ALIS) in Betrieb genommen worden. Mit ALIS werden die Flugplatz-Informationen für den Start und die Landung automatisch angesagt.

Bitte beachten Sie folgende Bedingungen, die beim Fliegen ohne Flugleiter unbedingt einzuhalten sind:

  • Die Eintragung des Fluges in das Hauptflugbuch ist sicherzustellen, in dem jede Flugbewegung mit Datum, Start- bzw. Landezeit, Luftfahrzeugkennzeichen, Ziel- bzw. Abflugort, Anzahl der Personen an Bord und Namen des Piloten gemeldet wird.

Die Meldung kann über https://airfield-online.de/edgm/mo/ (die persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie auf dem Turm) oder als eMail an
PPR@flugplatz-mosbach.de erfolgen. Alternativ steht ein Briefkasten oben am Turmeingang bereit, in den die Start- bzw. Landemeldung mit allen erforderlichen Daten eingeworfen wird. Die Meldung hat unverzüglich zu erfolgen.

  • Die Landegebühr kann zusammen mit einer Notiz in den Briefkasten am Turm eingeworfen oder über aerops bezahlt werden. Falls ein Kundenkonto vorhanden ist, wird die Landegebühr nach der dort hinterlegten Verrechnungsart verbucht.
  • Alle Flüge sind weiterhin PPR-Flüge und müssen bei der Flugleitung angemeldet werden!
  • Es sind nur Einzelstarts und –landungen bei Flügen zu und von anderen Flugplätzen und sonstigen Überlandflügen von mindestens 30 Minuten Dauer für am Platz ansässige Piloten und Luftfahrzeuge sowie platzfremde Piloten und Luftfahrzeuge mit mindestens 3 Starts- und Landungen in den letzten 60 Tagen zulässig.
  • Die Genehmigung für das Fliegen ohne Flugleiter gilt nur unter VFR-Bedingungen
  • Der Flugbetrieb ohne Flugleiter gilt nicht für IFR-Flüge, Schulflug-, Platzrundenflug-, Mischflug- und Kunstflugbetrieb.
  • Der Flugbetrieb ohne Flugleiter gilt nur für Flüge in oder aus Staaten des Schengener Abkommens.

 Es sind konsequent Blindmeldungen vorzunehmen, auch dann, wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrzeug auf der Frequenz befindet !

Ist die Anwesenheit eines Flugleiters innerhalb der PPR-Zeiten notwendig (zB bei Platzrunden), so fallen Gebühren laut aktueller Gebührenordnung an.

Für Fragen zum Fliegen ohne Flugleiter steht Ihnen unsere Flugleitung während der Betriebszeiten zur Verfügung.

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