Fliegen außerhalb der Betriebszeiten

Der Verkehrslandeplatz Flugplatz Mosbach-Lohrbach (EDGM) hat seit 2017 die Genehmigung für das Fliegen ohne Flugleiter außerhalb der regulären Betriebszeiten, jedoch frühestens von 06:00 Uhr bis spätestens 22:00 Uhr Ortszeit.

Dabei starten bzw. landen Luftfahrzeuge ohne die Anwesenheit eines Betriebsleiters:

 

[Bandansage außer Betrieb ab Sept 2025]
Nach dem Initialfunk des Piloten (mindestens 3 Sekunden lang) antwortet eine Bandansage und nennt die Windrichtung: "Mosbach Radio; flugleiterloser Betrieb; Wind aus ___ Grad mit __ Knoten; Start oder Landung nach eigenem Ermessen!". Der Pilot / die Pilotin sucht eine Start- oder Landerichtung aus und meldet das Vorhaben samt aktueller Position per Funk als Blindmeldung.

Im Anschluss wird auch jeder Teil der Platzrunde wie gewohnt gefunkt.

Die Windangabe der Bandansage ist ohne Gewähr und dient lediglich zur Orientierung.

[Bandansage außer Betrieb ab Sept 2025]

 

Verfahren:

Falls nach dem Initialfunk noch keine zu bevorzugende Landerichtung interpretiert werden konnte, ist der Platz deutlich über Platzrundenhöhe zu überfliegen, um den Windsack zu lesen. Im Anschluss ist der Platzrundenbereich zum Sinken zu verlassen (niemals in die Platzrunde hineinsinken!) und der Anflug auf die ausgesuchte Piste vorzubereiten. Wie immer wird jede verkehrsrelevante Aktion von einen Funkspruch begleitet bzw. angekündigt.

 

Aufmerksam bleiben, ob sich andere Luftfahrzeuge im Platzbereich befinden -> Ausschau halten und im Funk zuhören.

Gegenseitig berücksichtigen und gegebenenfalls miteinander abstimmen. 

Konsequent Blindmeldungen vornehmen, auch dann, wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrzeug auf der Frequenz befindet.

Bitte beachten Sie folgende Bedingungen, die beim Flugbetrieb ohne Betriebsleiter unbedingt einzuhalten sind:

 

  • Dokumentation der Flugbewegung: Die Eintragung des Fluges in das Hauptflugbuch des Platzes ist sicherzustellen, indem jede Flugbewegung mit Datum, Start- bzw. Landezeit, Luftfahrzeugkennzeichen, Ziel- bzw. Abflugort, Anzahl der Personen an Bord und Namen des Piloten gemeldet wird.

Die Meldung kann als eMail an PPR@flugplatz-mosbach.de erfolgen. Alternativ steht ein Briefkasten oben am Turmeingang bereit, in den die Start- bzw. Landemeldung mit allen erforderlichen Daten eingeworfen wird.

  • Landegebühr: Falls ein Kundenkonto vorhanden ist, wird die Landegebühr nach der dort hinterlegten Verrechnungsart verbucht. Ohne Kundenkonto kann die Landegebühr in den Briefkasten am Turm eingeworfen oder über aerops bezahlt werden.
  • PPR: Alle Flüge sind weiterhin PPR-Flüge und müssen bei der Betriebsleitung während der Öffnungszeiten angemeldet werden.

 

  • Flugarten:
    • Der Flugbetrieb ohne Betriebsleiter gilt nicht für IFR-Flüge, Schulflug-, Platzrundenflug-, Mischflug- und Kunstflugbetrieb
    • Der Flugbetrieb ohne Betriebsleiter gilt nur für Flüge in oder aus Staaten des Schengener Abkommens.
    • Es sind nur Einzelstarts und –landungen bei Flügen zu und von anderen Flugplätzen und sonstigen Überlandflügen von mindestens 30 Minuten Dauer für am Platz ansässige Piloten und Luftfahrzeuge sowie platzfremde Piloten und Luftfahrzeuge mit mindestens 3 Starts und Landungen in den letzten 60 Tagen zulässig.
    • Die Genehmigung für das Fliegen ohne Betriebsleiter gilt nur unter VFR-Bedingungen

Ist die Anwesenheit eines Betriebsleiters innerhalb der PPR-Zeiten notwendig (zB um Platzrunden zu fliegen), so fallen PPR-Gebühren laut aktueller Gebührenordnung an.

Für Fragen steht Ihnen unsere Betriebsleitung (Flugleitung) gerne zur Verfügung.

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