Fliegen außerhalb der Betriebszeiten

Der Verkehrslandeplatz Flugplatz Mosbach-Lohrbach (EDGM) hat die Genehmigung für das Fliegen ohne Flugleiter außerhalb der regulären Betriebszeiten erhalten, jedoch frühestens von 06:00 Uhr bis spätestens 22:00 Uhr Ortszeit.

 

Dabei starten bzw. landen Flugzeuge ohne die Anwesenheit eines Flugleiters bzw. Betriebsleiters. Alle Platzrundenteile werden von den Piloten weiterhin wie gewohnt gemeldet, um den umliegenden Verkehr zu informieren und um sich gegebenenfalls mit diesem zu koordinieren.
Für das jeweilige An- und Abflugverfahren ist ein automatisches Landeinformationssystem (ALIS) in Betrieb genommen worden. Mit ALIS werden die Windrichtung, eine Pistenempfehlung und eventuelle Besonderheiten automatisch angesagt. ALIS gibt zwar basierend auf dem gemessenen Wind eine Pistenempfehlung, die letztendliche Entscheidung liegt aber wie immer beim Piloten, stets unter Beachtung von und im Austausch mit dem umliegenden Platzverkehr.

Bitte beachten Sie folgende Bedingungen, die beim Flugbetrieb ohne Betriebsleiter unbedingt einzuhalten sind:

 

  • Dokumentation der Flugbewegung: Die Eintragung des Fluges in das Hauptflugbuch des Platzes ist sicherzustellen, in dem jede Flugbewegung mit Datum, Start- bzw. Landezeit, Luftfahrzeugkennzeichen, Ziel- bzw. Abflugort, Anzahl der Personen an Bord und Namen des Piloten gemeldet wird.

Die Meldung kann als eMail an PPR@flugplatz-mosbach.de erfolgen. Alternativ steht ein Briefkasten oben am Turmeingang bereit, in den die Start- bzw. Landemeldung mit allen erforderlichen Daten eingeworfen wird.

  • Landegebühr: Falls ein Kundenkonto vorhanden ist, wird die Landegebühr nach der dort hinterlegten Verrechnungsart verbucht. Ohne Kundenkonto kann die Landegebühr in den Briefkasten am Turm eingeworfen oder über aerops bezahlt werden.
  • PPR: Alle Flüge sind weiterhin PPR-Flüge und müssen bei der Betriebsleitung während der Öffnungszeiten angemeldet werden.

 

  • Flugarten:
    • Der Flugbetrieb ohne Betriebsleiter gilt nicht für IFR-Flüge, Schulflug-, Platzrundenflug-, Mischflug- und Kunstflugbetrieb
    • Der Flugbetrieb ohne Betriebsleiter gilt nur für Flüge in oder aus Staaten des Schengener Abkommens.
    • Es sind nur Einzelstarts und –landungen bei Flügen zu und von anderen Flugplätzen und sonstigen Überlandflügen von mindestens 30 Minuten Dauer für am Platz ansässige Piloten und Luftfahrzeuge sowie platzfremde Piloten und Luftfahrzeuge mit mindestens 3 Starts und Landungen in den letzten 60 Tagen zulässig.
    • Die Genehmigung für das Fliegen ohne Betriebsleiter gilt nur unter VFR-Bedingungen

 

  • Es sind konsequent Blindmeldungen vorzunehmen, auch dann, wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrzeug auf der Frequenz befindet!

Ist die Anwesenheit eines Betriebsleiters innerhalb der PPR-Zeiten notwendig (zB bei Platzrunden), so fallen Gebühren laut aktueller Gebührenordnung an.

Für Fragen steht Ihnen unsere Betriebsleitung (Flugleitung) gerne zur Verfügung.

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